Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 10.01.2001 - 13 K 424/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Qualifiziert faktischer Konzern - Keine Rückstellungsbildung im Einzelunternehmen eines GmbH-Geschäftsführers, für Schadensersatzverpflichtung nach § 826 BGB - Gewillkürtes Betriebsvermögen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
EStG § 4 Abs. 1; HGB § 249
Keine Rückstellung im Einzelunternehmen eines GmbH-Geschäftsführers, der sich nach § 826 BGB schadensersatzpflichtig gemacht hat - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 1; HGB § 249
Rückstellungen; Einzelunternehmen; Geschäftsführer; Schadensersatzpflicht - Keine Rückstellung im Einzelunternehmen eines GmbH-Geschäftsführers, der sich nach § 826 BGB schadensersatzpflichtig gemacht hat - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Rückstellung im Einzelunternehmen eines GmbH-Geschäftsführers, der sich nach § 826 BGB schadensersatzpflichtig gemacht hat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 10.01.2001 - 13 K 424/95
- BFH, 06.03.2003 - XI R 52/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91
Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.01.2001 - 13 K 424/95
Die zivilrechtliche Rechtsprechung hat entschieden, dass der eine GmbH beherrschende Gesellschafter, der sich auch außerhalb dieser Gesellschaft unternehmerisch betätigt, entsprechend den §§ 302, 303 AktG haftet, wenn er die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausübt, die keine angemessene Rücksicht auf die eigenen Belange der abhängigen Gesellschafter nimmt, ohne dass sich der ihr insgesamt zugefügte Nachteil durch Einzelausgleichsmaßnahmen kompensieren ließe (BGH-Urteile in NJW 1994, 446; NJW 1993, 1200; NJW 1997, 943). - BGH, 23.09.1991 - II ZR 135/90
Haftung des Einmanngesellschafters im qualifizierten faktischen GmbH-Konzern - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.01.2001 - 13 K 424/95
Sein Verhalten ist auch besonders verwerflich vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zur Haftung für den qualifizierten faktischen Konzern (vgl. BGHZ 115, 187). - BGH, 13.12.1993 - II ZR 89/93
Begriff des herrschenden Unternehmens
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.01.2001 - 13 K 424/95
Die zivilrechtliche Rechtsprechung hat entschieden, dass der eine GmbH beherrschende Gesellschafter, der sich auch außerhalb dieser Gesellschaft unternehmerisch betätigt, entsprechend den §§ 302, 303 AktG haftet, wenn er die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausübt, die keine angemessene Rücksicht auf die eigenen Belange der abhängigen Gesellschafter nimmt, ohne dass sich der ihr insgesamt zugefügte Nachteil durch Einzelausgleichsmaßnahmen kompensieren ließe (BGH-Urteile in NJW 1994, 446; NJW 1993, 1200; NJW 1997, 943).
- BFH, 29.04.1999 - IV R 7/98
Rücklage für Ersatzbeschaffung
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.01.2001 - 13 K 424/95
Zwar hat der Kläger ausdrücklich die Gewinnermittlungsart im Streitjahr von der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zum Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG umgestellt, um die streitige Rückstellung zu bilden; der Senat kann deshalb unentschieden lassen, ob er an der bisherigen ständigen Rechtsprechung festhält, wonach die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG unzulässig ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. August 1989 IV R 80/88, BFHE 158, 254, BStBl II 1990, 17; vom 29. April 1999 IV R 7/98, BFHE 188, 390, BStBl II 1999, 488; ausdrücklich offen gelassen im BFH-Urteil vom 22. September 1993 X R 37/91, BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172). - BFH, 18.12.1996 - XI R 52/95
Barrengold als gewillkürtes Betriebsvermögen
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.01.2001 - 13 K 424/95
Die Wirtschaftsgüter müssen objektiv "betriebsdienlich" sein (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 XI R 52/95, BFHE 182, 204, BStBl II 1997, 351). - BFH, 24.02.2000 - IV R 6/99
Geldanleihe kein Betriebsvermögen bei Freiberuflern
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.01.2001 - 13 K 424/95
Deshalb muss der Steuerpflichtige darlegen, welche Beziehung das Wirtschaftsgut zum Betrieb hat und welche vernünftigen wirtschaftlichen Überlegungen ihn veranlasst haben, das Wirtschaftsgut als Betriebsvermögen zu behandeln (vgl. Plückebaum in Kirchhof/Söhn, a.a.O., § 4 Rdnr. B 123, BFH-Urteil vom 24. Februar 2000, IV R 6/99, BStBl II 2000, 297). - BFH, 22.09.1993 - X R 37/91
Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen muß unmißverständlich bekundet …
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.01.2001 - 13 K 424/95
Zwar hat der Kläger ausdrücklich die Gewinnermittlungsart im Streitjahr von der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zum Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG umgestellt, um die streitige Rückstellung zu bilden; der Senat kann deshalb unentschieden lassen, ob er an der bisherigen ständigen Rechtsprechung festhält, wonach die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG unzulässig ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. August 1989 IV R 80/88, BFHE 158, 254, BStBl II 1990, 17; vom 29. April 1999 IV R 7/98, BFHE 188, 390, BStBl II 1999, 488; ausdrücklich offen gelassen im BFH-Urteil vom 22. September 1993 X R 37/91, BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172). - BFH, 24.08.1989 - IV R 80/88
Bürgschaftsaufwendungen eines Freiberuflers nur ausnahmsweise Betriebsausgaben
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.01.2001 - 13 K 424/95
Zwar hat der Kläger ausdrücklich die Gewinnermittlungsart im Streitjahr von der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zum Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG umgestellt, um die streitige Rückstellung zu bilden; der Senat kann deshalb unentschieden lassen, ob er an der bisherigen ständigen Rechtsprechung festhält, wonach die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG unzulässig ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. August 1989 IV R 80/88, BFHE 158, 254, BStBl II 1990, 17; vom 29. April 1999 IV R 7/98, BFHE 188, 390, BStBl II 1999, 488; ausdrücklich offen gelassen im BFH-Urteil vom 22. September 1993 X R 37/91, BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172). - BGH, 25.11.1996 - II ZR 352/95
Haftung im qualifiziert-faktischen GmbH-Konzern nach kurzfristiger Beendigung der …
Auszug aus FG Niedersachsen, 10.01.2001 - 13 K 424/95
Die zivilrechtliche Rechtsprechung hat entschieden, dass der eine GmbH beherrschende Gesellschafter, der sich auch außerhalb dieser Gesellschaft unternehmerisch betätigt, entsprechend den §§ 302, 303 AktG haftet, wenn er die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausübt, die keine angemessene Rücksicht auf die eigenen Belange der abhängigen Gesellschafter nimmt, ohne dass sich der ihr insgesamt zugefügte Nachteil durch Einzelausgleichsmaßnahmen kompensieren ließe (BGH-Urteile in NJW 1994, 446; NJW 1993, 1200; NJW 1997, 943).